Renaturierung von Sorpe und Röhr
Renaturierung von Sorpe und Röhr
 

4. Vorschriften

 NRW und die EU schreiben vor:

 

Die Förderbedingungen / Förderrichtlinien 1 schreiben ausdrücklich die Anwendung der "Blauen Richtlinien" -2) vor.

Diese verweisen ausdrücklich auf  das  Konzept zur naturnahen  Entwicklung von Fließgewässern – KNEF -1) – hin.

Dort werden 10 Modellregionen definiert, nach denen sich die Maßnahmen richten müssen.

Unser Gebiet fällt dort entweder unter das Planungsszenario Wildbachtal ( Seite 136) oder Wildflusslandschaft ( Seite 132 ). -1)

Bei beiden Gebieten ist eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung untersagt.  (Seite 132/136) -1)

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© Franz Evers