NRW und die EU schreiben vor:
Die Förderbedingungen / Förderrichtlinien 1 schreiben ausdrücklich die Anwendung der "Blauen Richtlinien" -2) vor.
Diese verweisen ausdrücklich auf das Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern – KNEF -1) – hin.
Dort werden 10 Modellregionen definiert, nach denen sich die Maßnahmen richten müssen.
Unser Gebiet fällt dort entweder unter das Planungsszenario Wildbachtal ( Seite 136) oder Wildflusslandschaft ( Seite 132 ). -1)
Bei beiden Gebieten ist eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung untersagt. (Seite 132/136) -1)