3.  Entwicklungsziel

 

Die EU, die BRD und das Land NRW haben genaue Vorgaben, Richtlinien und Gesetze gemacht, nach denen sich die Bezirksregierung, die Stadt Sundern und alle anderen Behörden richte müssen.

 

Ausdrücklich gilt das "KNEF  - Konzept der naturnahen Entwicklung von Fließgewässern." 

Auch in dem Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung für das Projekt an die Stadt Sundern wird das "KNEF" vorgeschrieben.

 

Das Knef dient der übergeordneten konzeptionellen planerischen Betrachtung ganzer Gewässer oder Gewässersysteme unter gewässerstrukturellen Aspekten.

Es liefert daher einen Baustein für eine zielgerichtete Maßnahmenplanung im Sinne der WRRL. (Wasser Rahmen Richtlinien)

KNEF ist das zentrale Instrument für die koordinierte, naturnahe Gewässerentwicklung. Es soll die Basis für die Ableitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsmaßnahmen bilden, die sowohl im Rahmen der Unterhaltung als auch durch naturnahen Gewässerausbau umgesetzt werden.

 

Ziel dieser Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen ist es auch, zu beschreiben, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können, -2) S. 5

 

Daraus folgt:

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Maßnahmen, die sich aus dem geprüften Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (Konzept) gemäß Nummer 5.1.1 der „Blauen Richtlinie“ RdErl. v. 18.3.2010 (MBl. NRW. S. 203) ergeben und der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen. -2) S. 43

 

Die Vorgehensweise bei der Aufstellung der KNEF folgt festen Verfahrensschritten und wird im „Leitfaden zur Aufstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern“ (MUNLV 2003) beschrieben. -2) Seite 45, Linke Spalte, 3. Absatz

 

Leitbildkonforme, potentielle natürliche Ufer- und Aurenvegetation
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© Franz Evers