Renaturierung von Sorpe und Röhr
Renaturierung von Sorpe und Röhr
 

4.1 Wer ist verantwortlich                    

Die Stadt Sundern hat uns Bürgern ab Herbst 2014 ein wunderbares Gebiet hergerichtet, damit sich die vielfältige Natur an Röhr und Sorpe entwickeln kann und die Bürger diesen Prozess miterleben dürfen.

Jetzt will ein Teil der Verwaltung und der Ratsmitglieder eine Beweidung des Gebietes durch Rinder durchsetzen.

 

Die Stadt und auch die Bezirksregierung haben sich an die Gesetze, Richtlinien, Auflagen und Vorschriften von Bund, Land und EU zu halten.

Die Nutzungsinteressen dürfen nicht berücksichtigt werden. Es ist in erster Linie dem Wortlaut der Gesetzesvorschriften und danach dem Sinnzusammenhang zu folgen. 

Erst wenn dies eingehalten ist,  können wir in einem kleinen - noch zulässigen Rahmen - die Interessen der verschieden Gruppen einbringen.

 

In der Bauphase wurden von der Stadt Sundern ca. 9.000 Kubikmeter Humusboden aufgetürmt und verkauft (Siehe Foto). Dies widerspricht dem Sinnzusammenhang aller Vorschriften.

 

Positiv ist die Einsaat der umgestalteten Areale in der Aue von Röhr und Sorpe. Es wurde Wildsaatgut regionaler Herkunft verwendet. Mehr als 28 verschiedene Sorten.  Eine Artenliste liegt mir vor.

Leider wurde die Fläche im Herbst 2016 gemäht. Damit ist der Lebensraum von ganz vielen Kleinstlebewesen, die Brutmöglichkeit von Vögeln und die Entwicklung von vielen Pflanzen zerstört worden.

Aus dem 2015 gesäten Samen wurde 2016 eine Pflanze die im Herbst 2016 vor Abwurf ihres Samens abgemäht wurde. Viele Pflanzenarten sind damit  vernichtet.

 

Pflegekosten

 - Pflegeaufwand  -2) S. 75, 76

Der Röhricht- und Staudenwuchs in der Wasserwechselzone mit seiner Vielzahl an Kleinstlebensräumen bedarf grundsätzlich keiner Pflege.

Gehölze bedürfen von Natur aus keiner Pflege, da sich ihre Struktur und ihr Altersaufbau auf Grundlage der standörtlichen Bedingungen und der Gewässerentwicklung ergibt.

Die Entwicklung der Gehölze soll durch natürliche Sukzession erfolgen, da die freie Entwicklung die am besten angepassten Gehölzbestände hervorbringt.

 

Durch Bereitstellung von Sukzessionsflächen in Uferstreifen und ungenutzten Renaturierungsflächen werden Neophyten z.T. gefördert. Auch hier sind Bekämpfungsmaßnahmen i.d.R. nicht erforderlich. -2)  S. 77

 

Insekten richten an Ufergehölzen keine nachhaltigen Schäden an, die ein Eingreifen erforderlich machen. -2) S.21

 

Querbauwerke

Die auf- und abwärts gerichtete Durchgängigkeit ist eine der Grundvoraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Fließgewässer. Migrationsbewegungen sind Teil der Lebenszyklen der meisten Fische, zum Teil als Wanderungen zu geeigneten Laich- und Jungfischhabitaten, zum Teil zum Wechsel zwischen Ruhe- und Fressplätzen. Zahlreiche aquatische Wirbellose führen laufaufwärts gerichtete Kompensationswanderungen nach Verdriftungen durch. -2) S. 29

 

Die Fließgeschwindigkeit unter der Brücke B 229 erscheint mir zu hoch und verhindert die Wanderung von Lebewesen. -2) S. 80

 

Unterhaltungspläne bzw. Bewirtschaftungspläne

 

Unterhaltungspläne aufstellen  -2) S.46

Für die zielgerichtete Gewässerunterhaltung ist es sinnvoll, Unterhaltungspläne zu erstellen, die in jährlichem Turnus aufzeigen, welche Maßnahmen an welchem  Gewässerabschnitt durchgeführt bzw. nicht durchgeführt werden. Der Unterhaltungsplan greift hinsichtlich der Ziele auf die Vorgaben der konzeptionellen Planungsinstrumente und ggf. vorhandener Ausbauplanungen zurück.

 

Die Unterhaltungspläne wurden bisher von der Stadt nicht aufgestellt.

 

Erfolgskontrolle

Art und Umfang der erforderlichen Erfolgskontrollen sind in dem Leitfaden zur „Erfolgskontrolle von Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern“ beschrieben (MUNLV 2005b). -2) S.100

Wurde nicht erledigt.

  

Wenn die Mehrheit der Bürger sich für eine echte, lebendige, freie und  naturbelassene Entwicklung des Gebietes ausspricht, können wir vielleicht die rechtswidrigen Absichten der Stadt verhindern. 

 

Verantwortlich ist die Stadt Sundern,

 

Partizipation

Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt nach Artikel 14 die Information und Anhörung der Öffentlichkeit vor. Die aktive Beteiligung interessierter Stellen (sog. Stakeholder) ist zu fördern. Artikel 14

 

Nicht veröffentlichte Papiere

 

Konzept der Firma Wagu Kassel

Förderantrag

Bewilligungsbescheid

Maßnahmenplan, Unterhaltspläne,  Erfolgskontrolle

 

Dies widerspricht einer demokratischen Verwaltungsarbeit und den Europäischen WasserRahmenRichtlinien. Art. 14

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© Franz Evers